Seit dem ersten November soll die Zuweisung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in andere Bundesländer einfacher sein. Weil aber immer wieder Unbegleitete, die in Rosenheim untergebracht sind, abhauen, gestaltet sich die Verteilung schwierig.
Die Zuweisung in andere Bundesländer ist namentlich, wenn der entsprechende Jugendliche fehlt, kann sein Platz nicht anderweitig belegt werden. Trotz der Gesetzesänderung im November, Stadtsprecher Thomas Bugl sieht das Problem beim Gesetzgeber. Das Jugendhilferecht sei auf Einzelpersonen ausgelegt und nicht auf solche Massenverfahren. Es sei bürokratisch aufwendig und zeitintensiv, und so vielleicht für Einzelfälle geeignet. Aber eben nicht für die große Zahl an Unbegleiteten, wie sie in Rosenheim ankommt, so Bugl. Wie berichtet hat das Rosenheimer Jugendamt seit erstem Januar 2015 3200 Unbegleitete aufgenommen, derzeit hat man noch Platz für rund 100 weitere.