Chiemseer Bier darf nicht mehr Chiemseer heißen

Das „Chiemseer“ darf nicht mehr nicht mehr Chiemseer heißen! Das Oberlandesgericht gab der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Recht und hob so in Teilen das Urteil des Landgerichts Traunstein auf.

Dieses hatte noch die Bierbezeichnung „Chiemseer“ als unbedenklich eingestuft, dagegen ging die Wettbewerbszentrale in Berufung. Am Oberlandesgericht bekam sie jetzt recht. Weil das Bier in Rosenheim und nicht im Chiemgau gebraut werde, führe der Name den Käufer in die Irre. Am Oberlandesgericht ist man der Meinung, Rosenheim gehöre nicht zum Chiemgau. Eine genaue Urteilsbegründung steht noch aus, diese wird erst in ein paar Wochen vorliegen. Auer Bräu als Mutter des Chiemgauer Brauhauses Rosenheim hatte argumentiert, dass die Fraueninsel Rosenheimer Landkreis sei und das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Etikettgestaltung und Namensgebung eindeutig zugestimmt habe. Der Streitwert liegt bei 25.000 Euro, Auer Bräu muss davon 5/6  tragen.