Die Rosenheimer Bundestagsabgeordnete und Diplomjuristin Daniela Ludwig begrüßt die Zulassung der Strafverfolgung von Jan Böhmermann nach dessen Schmähgedicht. Die Justiz werde eine Entscheidung ohne politischen Beigeschmack treffen, anders als vielleicht manchmal in der Türkei üblich.
Sie verstehe auch die Kritik nicht, denn Strafverfolgung sei noch lange keine Strafe. Strafverfolgung heiße zunächst, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Dies könne schon damit enden, dass die Staatsanwaltschaft nichts findet, was verfolgungswürdig wäre. Damit sei dies auch keine Vorverurteilung Böhmermanns. Ludwig glaubt, dass Böhmermann nicht viel zu befürchten hat, denn auch schlechter Geschmack sei nicht strafbar.