Mit Verwunderung hat Schechens Bürgermeister Hans Holzmeier auf die Meldung reagiert, dass es nun doch kein Hauptverfahren im Fall der mutmaßlichen Wahlfälschung von Georg und Birgit Weiß geben wird.
Wie Holzmeier sagte, sei es letztendlich eine Entscheidung von Staatsanwaltschaft und Gericht und damit müsse die Gemeinde leben. Das Amtsgericht hatte gestern, zwei Tage vor Prozessbeginn, den Termin abgesagt. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben sich auf ein neues Strafmaß verständigt. Wie hoch dies ausfällt, ist unbekannt. Der bisherige Strafbefehl lag bei neun Monaten auf Bewährung. Dagegen hatten die Geschwister Rechtsmittel eingelegt, so dass in einem Hauptverfahren entschieden werden sollte. Sollten Georg und Birgit Weiß den neuen Strafbefehl akzeptieren, gelten sie wegen Wahlfälschung als rechtskräftig verurteilt.