Geschwister Weiß wegen gemeinschaftlicher Wahlfälschung verurteilt

Amtsgericht Schild

Die Schechener Unternehmer Birgit und Georg Weiß sind rechtskräftig wegen gemeinschaftlicher Wahlfälschung verurteilt. Das Amtsgericht Rosenheim verhängte gegen Georg Weiß eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, gegen Birgit Weiß eine solche von 140 Tagessätzen. Die beiden Geschwister hatten im Rahmen der Kommunalwahl vor 2 Jahren für den Schechener Gemeinderat kandidiert.

Beim Auszählen der Briefwahlzettel kam der Verdacht der Wahlfälschung auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden die persönlichen Wahlunterlagen von 14 Gastarbeitern selbst ausgefüllt und ihre Stimme an ihren eigenen Wahlvorschlag vergeben haben. Damit haben die Geschwister Weiß gemeinschaftlich den Tatbestand der Wahlfälschung erfüllt. Gegen den zuerst erlassenen Strafbefehl hatten Georg und Birgit Weiß Einspruch eingelegt. Die Termine der Hauptverhandlung sind mehrmals verschoben worden. Nach einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern nahm die Staatsanwaltschaft die zuerst gestellten Strafbefehlsanträge zurück und beantragte neue Strafbefehle. Diese wurden nun vom Geschwisterpaar Weiß akzeptiert.