Mit blauem Auge davon gekommen

Mit einem blauen Auge davon gekommen ist ein 32-jähriger vor dem Rosenheimer Schöffengericht. Er war wegen versuchten Betruges, Urkundenfälschung, Nachstellung, verbotenem Waffenbesitz, Vergehen gegen das Gewaltschutzgesetz, Fahren unter Alkohol, Verkehrsgefährdung sowie Unfallflucht angezeigt worden. Trotzdem muss er nicht hinter Gitter – das Gericht verurteilte ihn zu 14 Monaten auf Bewährung. Das berichtet das OVB. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Ex-Freundin massiv belästigt hatte, zudem versuchte er, von ihrem Konto Geld abzugreifen.