Mindestlohn hat auch Schattenseiten

News DummyDer beschlossene Mindestlohn könnte zu Ungerechtigkeiten zwischen Aushilfskraft und Festangestellte führen, befürchtet der Rosenheimer Einzelhandel. Von der Reform profitieren nur die Minijober und nicht die Vollzeitarbeiter, so Gerhard Buluschek der Vorsitzende des Rosenheimer Einzelhandels.

Ein geringfügiger Beschäftigter bekäme acht Euro 50 Bar auf die Hand, der Arbeitgeber müsse jedoch noch rund 30 Prozent Sozialabgaben zahlen. Ein Festangestellter hingegen müsse von seinen acht Euro 50 noch Sozialabgaben leisten. Der Einzelhandel hätte den Mindestlohn lieber im Tarifvertrag geregelt, da das Gesetz ein Einschnitt in die freie Wirtschaft sei. Eine Preiserhöhung sei jedoch nicht zu befürchten, da die Unternehmen in der Region meist schon einen Lohn von mindestens acht Euro 50 zahlen.