Das Amtsgericht Rosenheim hat einen 48-jährigen Spediteur vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner unehelichen Tochter freigesprochen. Trotzdem wurde er zu 12 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr und damit verbotenen Inzest gekommen war, so das OVB in seiner Montags-Ausgabe.
An der Wäsche der heute 21-jährigen Tochter wurden DNA-Spuren von Spermien des Angeklagten nachgewiesen. Vor Gericht behauptete die Kolbermoorerin mehrfach von ihrem Vater vergewaltigt worden zu sein. Ihre Angaben waren jedoch konfus. Klarheit brachte die protokollierte Aussage des Polizisten, der die Anzeige aufgenommen hatte. Dabei hatten Mutter und Tochter angegeben, dass es sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt habe. Nachdem der Polizist sie darauf aufmerksam gemacht hatte, dass sich damit beide strafbar gemacht hatten, wurde eine Vergewaltigung daraus.