Freisprüche für Wiesnbekanntschaft

Zwei Tiroler sind jetzt vom Rosenheimer Schöffengericht in einem Verfahren wegen sexueller Nötigung freigesprochen worden. Angeklagt waren sie, weil sie nach einem Herbstfestausflug im vergangenen Jahr eine 19 jährige bedrängt haben sollen.

Nach dem Zug um die Häuser war die 19 jährige mit den beiden rund 40 Jahre alten Männern auf ein Hotel gegangen. Dort hatte sie sich mit zu den Männern ins Bett gelegt und sich anschließend ausgezogen, beziehungsweise, ausziehen lassen. Als die Zärtlichkeiten intensiver wurden, wollte sie gehen. Ihrer Aussage nach wurde sie daran gehindert, die Tiroler behaupteten, sie hätten sie gehen lassen. Das Gericht konnte den Sachverhalt zwar nicht eindeutig klären, stellte aber klar, dass es keine Zweifel habe, dass sich die Frau bedrängt gefühlt habe. Dennoch habe sie über einen längeren Zeitraum eindeutige Signale gesendet, so dass es zu dem Mißverständnis hat kommen müssen, dies sei jedoch nicht strafbar.