10 Monate auf Bewährung

 

Er soll in der Silvesternacht vor 2 Jahren einen heute 54-Jährigen verletzt haben. Deshalb stand ein Wasseburger Polizist vor Gericht. Wegen Körperverletzung im Amt. Am Freitag ist am Amtsgericht Rosenheim das Urteil gefallen. 10 Monate auf Bewährung. Damit liegt das Urteil über den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe gefordert hatte.

Die Verteidigung forderte einen Freispruch, so rosenheim24. Lediglich die Nebenklage hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Richter Christian Baier begründete das Urteil damit, dass er die Aussagen des Geschädigten, der in der Nebenklage auftrat, als glaubwürdig einstufte. Das Gericht sei überzeugt, so der Richter weiter, dass der erste Schlag nicht vom Geschädigten ausging. Mehrere Zeugen hätten die Ausführungen des Nebenklägers gestützt. Das Gericht geht davon aus, dass der Geschädigte in der Silvesternacht vor 2 Jahren bei dem Aufeinandertreffen mit den Polizisten fixiert wurde und man ihm dann dreimal ins Gesicht schlug, so das Onlineportal. Richter Christian Baier äußerte außerdem Bedenken an der Glaubwürdigkeit der Aussage des Angeklagten. Einige Formulierungen ließen darauf schließen, dass sie mit Zeugen abgesprochen worden seien.