Die Datensammlung am Abhörstützpunkt des Geheimdienstes in Bad Aibling ist rechtlich bedenklich. Das sagte die Datenschutzbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags am Donnerstag.
Ihrer Auffassung nach findet die Datenerfassung auf deutschem Boden statt und falle damit in den Geltungsbereich des BND-Gesetzes. Anders sieht das die Leitung des Auslandsnachrichtendienstes. BND-Präsident Gerhard Schindler vertritt den Standpunkt, dass die Datensammlung im Ausland passiere und in Bad Aibling nur zusammen laufe. Der BND erfasst in Bad Aibling per Satellit Datenströme aus dem Ausland. Darunter fallen zum Beispiel Daten aus Afghanistan.