Verwaltungsgericht hält Bordell für zulässig

stadt rosenheim

Der Stadt Rosenheim steht ein weiteres Großraumbordell mit 12 Zimmern bevor. Das Verwaltungsgericht München hält die Nutzung eines Hauses in der Grubholzer Straße im Aicherpark als Bordell grundsätzlich für zulässig.

Die Stadt hatte den Bauvorbescheid abgelehnt, dagegen hatte der Antragsteller geklagt. Erfolgreich, das Verwaltungsgericht gab der Klage statt, wie die Stadt auf Anfrage mitteilte. Damit hält das Gericht das Bordell im Industriegebiet für realisierbar und nicht rücksichtslos gegenüber der kirchlichen Nutzung im selben Gebäude. Dies war der Hauptgrund für die Ablehnung des Bauvorbescheids durch die Stadt. Auch die Nähe zu einer Moschee sieht das Gericht nicht als hinderlich an. Wie berichtet, würden sich die evangelische Freikirche und das Bordell den Eingangsbereich teilen. Die Stadt will nun zumindest versuchen, die Situation zu entschärfen. Dies sei aber erst möglich, wenn die genauen Pläne des Antragstellers zur Genehmigung vorliegen, heißt es aus dem Rathaus.