Beweisanträge abgelehnt

festnahme handschellen

Das Landgericht Traunstein hat die Beweisanträge des Verteidigers des 39 Jahre alten Priener Pistolenschützen zurückgewiesen. Somit konnte das psychiatrischen Gutachte verlesen werden. Das Gericht glaubt, dass weitere Befragungen keine weiteren neuen Erkenntnisse gebracht hätten.

In dem Gutachten hieß es dann, dass der mutmaßliche Täter Anzeichen für ein ausgeprägtes paranoides Syndrom zeige, das behandelt werden müsse. Daher empfahl der Gutachter, im Falle einer Verurteilung, eine Unterbringung des 39-jährigen in einer pychiatrischen Einrichtung. Er fühle sich verfolgt und bespitzelt, außerdem zeige er wahnhafte Erinnerungsverfälschungen. Dies spreche für eine seelische Störung. Der Angeklagte hatte im Februar auf seine Ex-Freundin und einen Zeugen insgesamt vier Schüsse abgegeben, der Zeuge wurde in der Brust getroffen und schwer verletzt.