Die Inn-Asphalt-Mischwerke GmbH in Nussdorf darf ihre Befeuerung von Heizöl auf Braunkohlestaub umstellen, muss aber die Auflagen des Rosenheimer Landratsamtes einhalten.
Diese sehen vor, dass die Gesamtkohlenstoffemmissionen des Werkes kontinuierlich gemessen werden. Gegen diese Auflage hatten die Inn-Asphalt-Mischwerke beim Verwaltungsgerichtshof zunächst erfolgreich geklagt. Dagegen hatte wiederum das Landratsamt Berufung eingelegt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage des Werks abgewiesen. Eine weitere Revision wurde nicht zugelassen.
Inn-Asphalt-Mischwerke müssen Auflagen einhalten
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