Der Priener Pistolenschütze muss in ein psychatrisches Krankenhaus. Das Traunsteiner Schwurgericht ordnete heute die Unterbringung des 39-jährigen in einer entsprechenden Einrichtung an. Das berichtet das Internetportal Chiemgau24.
In der Urteilsbegründung meinte der Vorsitzende Richter Erich Fuchs, das Gericht gehe nicht davon aus, dass der Beschuldigte bei den Schüssen auf seine Ex-Freundin in Tötungsabsicht gehandelt habe. Daher sei dieser Fall als versuchte gefährliche Körperverletzung zu werten. Anders sieht das Gericht die Schüsse auf den LKW-Fahrer. Besonders bei dem zweiten Schuss auf die Brust des Geschädigten gehe das Gericht "zumindest von einem bedingten Tötungsvorsatz aus", hieß es. Der Angeklagte wurde daher in diesem Fall wegen versuchten Totschlags verurteilt. Die Mordmerkmale seien in beiden Fällen nicht erfüllt gewesen. Der Verteidiger Adam Ahmed meinte auf Anfrage von chiemgau24.de, er werde "sehr wahrscheinlich" Revision einlegen.
Wie berichtet, hat der 39-jährige am dritten Februar dieses Jahres zwei Schüsse auf seine Ex-Freundin sowie zwei Schüsse auf einen Helfer abgefeuert.