Den Amtsweg geht man langsam

rathaus rosenheim

Das beantragte Bordell im Rosenheimer Aicherpark wird zur Hängepartie. Wie es seitens der Stadtverwaltung heißt, habe man den Zulassungsantrag zur Berufung gestellt.

Der Stadtrat hatte beschlossen, dass gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, dass das Bordell im Aicherpark möglich ist, Berufung einzulegen. Weil aber eigentlich kein Recht auf Berufung besteht, muss zunächst ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Dies geschah im Dezember, jetzt feilt die Verwaltung an der Begründung des Antrags, für den sie insgesamt vier Wochen Zeit hat. Damit wird sich eine juristische Entscheidung für oder wider das Bordell möglicherweise über Jahre hinziehen. Man habe in einem anderen Verfahren vor einem halben Jahr einen Zulassungsantrag auf Berufung gestellt, dieser sei bis heute nicht beantwortet, heißt es seitens der Verwaltung. Sollte der Verwaltungsgerichtshof der Zulassung zustimmen, käme dann irgendwann die Berufungsverhandlung. Bis dahin ruht der Antrag für das Bordell. Wie berichtet, soll das Bordell in ein Haus kommen, in dem sich auch eine Freikirche befindet.