Die Ermittlungen um den möglichen Wahlbetrug von Georg Weiß sind abgeschlossen. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Traunstein Björn Pfeifer sagte, habe man am Amtsgericht in Rosenheim Strafbefehl gegen Georg Weiß und seine Schwester Birgit erlassen. Darin fordert die Staatsanwaltschaft für beide wegen Wahlbetrugs eine Strafe von neun Monaten auf Bewährung.
Wie Pfeifer sagte, haben beide nach Zustellung des Strafbefehls nun zwei Wochen Zeit diesen zu akzeptieren oder Berufung einzulegen. Sollten Georg Weiß und seine Schwester Berufung einlegen kommt es am Amtsgericht in Rosenheim zu einer Gerichtsverhandlung. In wieweit dieser Strafbefehl Auswirkungen auf die beiden Sitze im Gemeinderat hatte, konnte Pfeifer nicht sagen. Darüber entscheidet das Landratsamt.