Schlag gegen Unterkiefer und Schwellung des Gehirns Todesursache

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Weitere Zeugen haben heute (DO) amzweiten Tag im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Obdachlosen am Rosenheimer Bahnhof ausgesagt. Außerdem haben Sachverständige vor dem Traunsteiner Landgericht ihre Gutachten vorgestellt. Im Obduktionsbericht eines Rechtsmediziners heißt es, dass drei einzelne Tritte oder Schläge stattgefunden haben müssen.

Eine genaue zeitliche Einordnung sei aufgrund von Rückbildungserscheinungen nicht mehr möglich. Als Todesursache hat der Rechtsmediziner das Anschwellen des Gehirns nach einem Schlag gegen den Unterkiefer verantwortlich gemacht, schreibt rosenheim24. Wie ein Neuro- Pathologe ergänzt hat, handelt es sich dabei um einen sehr seltenen Fall. Der Richter hat daraufhin bekannt gegeben, dass eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge anstatt des Totschlags in Betracht kommen könnte. Verantworten muss sich ein Mann, weil er den Obdachlosen totgeschlagen haben soll.