Urteil im Doppelmord-Prozess: Revision engekündigt

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Der Verteidiger des zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Brannenburgers wird gegen das Urteil Revision einlegen. Sein Mandant habe ihn darum gebeten, sagte Harald Baumgärtl gegenüber rosenheim24. Zu diskutieren seien zum einen die Feststellung der Schwere der Schuld, sowie die Ablehnung der verminderten Schuldfähigkeit.

Da der Richter in seiner Urteilsbegründung am Landgericht Traunstein heute (DO) die Schwere der Schuld betonte, ist eine Überprüfung der Strafaussetzung zur Bewährung nicht nach 15 Jahren, sondern erst nach 18 bis 20 Jahren möglich. Wie berichtet sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 58-jährige Angeklagte unter anderem ein Rosenheimer Rentnerehepaar ermordet und zwei Frauen in Brannenburg überfall und ausgeraubt hat.