Nach dem Urteil um den Doppelmord an einem Rosenheimer Ehepaar in Aschau hat der Rosenheimer Verteidiger des verurteilten Brannenburgers jetzt Berufung eingelegt. Wie Harald Baumgärtl sagte, müsse nun der Bundesgerichtshof über die Revision entscheiden.
Er geht davon aus dass in vier bis sechs Monaten klar sein wird, ob es zu einem neuen Verfahren kommt. Wie Baumgärtl sagte, müsste die verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten neu diskutiert werden. Dies sei beim Prozess am Landgericht in Traunstein offen geblieben, woraufhin sein Mandant zu einer lebenslangen Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt wurde. Auch die Frage der „Besonderen Schwere der Schuld“ müsse neu diskutiert werden. Sie verhindere, eine vorzeitige Entlassung aus der Haft, so Baumgärtl.