Scheitert die Rosenheimer Westtangente an der Brücke über den Aicherpark? Die Anzeichen, dass die Brücke breiter wird, als im Planfeststellungsbeschluss angeführt, verdichten sich. Dann kommt es darauf an, wie viel breiter die Brücke wird. Sollte sie nur geringfügig breiter werden, beispielsweise durch einen Gehweg, wäre das unproblematisch, wie der Rosenheimer Rechtsdezernent Herbert Hoch sagte.
Bei einer wesentlichen Verbreiterung, wie etwa bei einem vierspurigen statt zweispurigen Bau, müsste geprüft werden, ob ein neues Planfeststellungsverfahren nötig ist. Zudem betrifft eine Verbreiterung auch Grundstückseigentümer. Per Planfeststellungsbeschluss können sie sogar enteignet werden, ohne ihn fehlt die rechtliche Grundlage zum Verkaufszwang.