Rechtlicher Sieg für das Rosenheimer Tierheim

Das Rosenheimer Tierheim hat einen Erfolg vor Gericht erzielt. Streitthema war die Bezahlung der Rechnungen für die artgerechte Unterbringung der Fundtiere durch die jeweiligen Gemeinden. Zwei Landkreisgemeinden haben sich dagegen bislang jedoch gewehrt.

Nun hat der Tierschutzverein Rosenheim vor Gericht Recht bekommen, sagt Andrea Thomas, die erste Vorsitzende des Vereins. Die komplette Kammer des Verwaltungsgerichts München hat der Klage des Tierschutzvereins statt gegeben. Sie sei erleichtert, dass nun der Rechtsstandpunkt klargestellt worden ist, so Thomas weiter. Normalerweise sollten nun künftig die Kosten erstattet werden. Viele Gemeinden haben in den letzten Gemeinderatssitzungen bereits eine sogenannte Einwohnerpauschale zur Finanzierung der Kosten beschlossen. So beteiligen sich zum Beispiel die Gemeinde Tuntenhausen mit 50 Cent pro Einwohner, Stephanskirchen und Rimsting mit jeweils 20 Cent pro Einwohner.