Der umstrittene Einsatz eines Wasserburger Polizisten in der Silvesternacht 2012/2013 endet für den Beamten straflos. Das Landgericht Traunstein hat das Verfahren gegen den 36-Jährigen eingestellt, berichtet das OVB in seiner heutigen Ausgabe.
Das Urteil der Erstinstanz wurde aufgehoben, der Beamte muss lediglich innerhalb eines halben Jahres Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 6500 Euro an den Geschädigten zahlen. Der Polizist gilt damit weiter als nicht vorbestraft.
Das Amtsgericht Rosenheim hatte den Polizeibeamten im September 2014 wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Am Landgericht sagten an vier Verhandlungstagen zahlreiche Zeugen und mehrere Sachverständige aus. Die Zeugenaussagen waren sehr unterschiedlich und auch ein rechtsmedizinisches Gutachten brachte keine endgültige Aufklärung. Wie berichtet war bei dem Polizeieinsatz in der Silvesternacht vor zwei Jahren in Wasserburg ein 56-jähriger Passant erheblich verletzt worden.