Urteil gegen "Parkräume KG"-Chef und Mitarbeiter erwartet

Erpressung, Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung. Die Liste der Anklagepunkte im Prozess gegen den Chef und einen Mitarbeiter der umstrittenen „Parkräume KG“ ist lang. Heute (Mo) soll das Urteil am Münchner Landgericht fallen. Das Unternehmen hatte auch in der Region für Ärger gesorgt, nachdem es unberechtigt abgestellte Autos abgeschleppt und von den Autofahrern mehrere hundert Euro kassiert hatten, wenn diese ihr Auto wieder haben wollten.

In dem Prozess am Landgericht werden dem  Geschäftsführer des Unternehmens 17 Fälle von Erpressung und Beleidigung vorgeworfen, seinem Angestellten 15 Fälle von Nötigung und sogar Körperverletzung. Der Geschäftsführer der „Parkräume KG“ sieht sich und die Vorgehensweise seiner Mitarbeiter im Recht. Auf der Homepage des Unternehmens nimmt er ausführlich Stellung und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2009. Damals entschied der Zivilsenat, dass unberechtigt abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt und gegen eine Zahlung wieder herausgegeben werden müssen.