Pythonhaut und Wolfsschädel - Zoll beschlagnahmt Post aus den USA

0624 Python

Endstation Zoll. Eine Frau aus dem Raum Rosenheim hat das Zollamt Reischenhart mit leeren Händen verlassen müssen. Sie hatte sich aus den USA eine gegerbte Pythonhaut schicken lassen, hatte dafür aber keine Genehmigung.

Nach den Vorschriften des Washingtoner Artenschutzübereinkommens handelt es sich bei dem Königspython um eine Tierart, die vom Aussterben bedroht ist und deswegen nur mit dem erforderlichen Nachweis gehandelt werden darf. Da die Frau eine für den Import erforderliche Genehmigung nicht vorlegen konnte, wurde die Schlangenhaut vom Zoll beschlagnahmt. Nicht anders erging es einer Frau aus dem Landkreis Ebersberg, die sich einen Wolfsschädel und mehrere kleine Wolfsknochen aus den USA schicken ließ.
Weil diese Exemplare massiv vom Aussterben bedroht sind und der Handel zu kommerziellen Zwecken generell untersagt ist, hätte sie sowohl eine in den USA ausgestellte Genehmigung sowie eine sogenannte Einfuhrgenehmigung für Deutschland benötigt. Auch der Schädel und die Knochen wurden beschlagnahmt.