Die kreisfreie Stadt Rosenheim ist zufrieden mit der Einführung der Mietpreisbremse. Ab dem ersten August dürfen Mieten bei Neuvermietungen nur noch jeweils zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Es sei keine Überraschung, dass die Stadt Rosenheim hier mit dabei sei, man habe schon vor langer Zeit einen Antrag gestellt, so Wirtschaftsdezernent Thomas Bugl. Trotzdem sei es gut, dass dieser jetzt auch per Verordnung umgesetzt sei, sagt Bugl. Neben Rosenheim greift die Mietpreisbremse auch in Kolbermoor und Chiemsee. Von der Maßnahme nicht betroffen sind Neubauten, die nach dem 1.10.2014 errichtet wurden und erstvermietet werden, sowie umfangreich modernisierte Wohnungen.