Puff neben freier Christengemeinde, in die Kontroverse um ein Bordell im Rosenheimer Aicherpark kommt Bewegung. Jetzt steht ein Gerichtstermin am Verwaltungsgericht fest.
Die Stadt Rosenheim hatte Erfolg, ihre Berufung wurde zugelassen. Das Verwaltungsgericht hatte die Stadt verpflichtet, eine Bordellgenehmigung zu erteilen. Weil aber das Verwaltungsgericht eigentlich keine Berufung zugelassen hatte, musste auch ein Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt werden, beide Anträge waren jetzt erfolgreich. Damit gehen die Stadt und der Antragsteller in eine weitere Auseinandersetzung, ob nun im Aicherpark das Bordell kommen kann oder nicht. Wie berichtet befindet sich im gleichen Gebäude eine freie Christengemeinde „Brothaus“, die sich mit dem Bordell den Eingang und den Aufzug teilen müsste. Der Gerichtstermin ist für den 13. Oktober angesetzt.