Die lesbische Leiterin des Caritas-Schülerhorts in Holzkirchen darf bleiben. Der Münchner Diözesan-Caritasverbandes teilte mit: Die Frau wird am 1. Dezember nach einem längeren Urlaub auf ihre Leitungsposition zurückkehren. Für die zwischenzeitlich vereinbarte Trennung sei die Rechtsgrundlage entfallen.
Im April hatten sich beide Seiten auf eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Juli verständigt, nachdem die Erzieherin angekündigt hatte, eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit ihrer Freundin eingehen zu wollen. Nach dem damals geltenden katholischen Arbeitsrecht erschien der Caritas eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich. Der Fall war auf Massive Kritik gestoßen. Zum ersten August tritt im Erzbistum München und Freising ein reformiertes Arbeitsrecht in Kauf. Demnach sind lesbische Lebenspartnerschaften nicht mehr unvereinbar mit Leitungsfunktionen in katholischen Einrichtungen – und damit darf auch die Leiterin des Hortes bleiben.