Muss Gericht über Demos entscheiden?

Möglicherweise muss ein Gericht im Eilverfahren über die geplanten Demonstrationszüge der Partei „Die Rechte“ und der beiden Gegendemonstrationen in Rosenheim am Samstag entscheiden. Das zumindest schließt Stadtsprecher Thomas Bugl in einem Interview mit dem Oberbayerischen Volksblatt nicht aus. Die Stadt hatte die Demonstration der rechtsorientierten Partei auf dem Bahnhofsvorplatz zugelassen, in Sichtweite auf dem provisorischen Busbahnhof hätten die beiden Gegendemos stattfinden sollen. Da „Die Rechte“ damit nicht zufrieden war, hatte sie am Mittwoch einen Umzug durch die Innenstadt mit rund 75 Teilnehmern beantragt. Auch die Gegenseite hat reagiert und denselben Antrag mit bis zu 500 Demonstranten bei der Stadt beantragt. Beide Züge sollen eine Stunde nach dem Wiesnumzug um 12 Uhr starten. Wie Bugl sagte, werde die Stadt beiden Seiten neue Bescheide zuschicken. Er schließt aber nicht aus, das es vor den Veranstaltungen noch zu juristischen Auseinandersetzungen und Eilverfahren kommen könnte.