Wird der Prozess im Fall des Doppelmords an einem Rosenheimer Rentnerehepaar in dessen Aschauer Ferienhaus noch einmal neu aufgerollt oder nicht? Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über den Antrag der Verteidigung des Angeklagten auf Revision lässt noch auf sich warten.
Verteidiger Harald Baumgärtl rechnet damit, dass Ende dieses Monats, spätestens aber Anfang Oktober eine Entscheidung vorliegt. Sein Mandant war im März dieses Jahres zu einer lebenslangen Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte aus Brannenburg unter anderem den Mord an dem Ehepaar gestanden. Der Richter sagte bei der Urteilsverkündung, die Schuld des Mordes sei in zwei tateinheitlichen Fällen bewiesen. Außerdem stellte er die Schwere der Schuld fest. Genau dieses müsse neu diskutiert werden, so Baugärtl nach dem Urteilsspruch. Zu diskutieren sei außerdem die Ablehnung der verminderten Schuldfähigkeit.