Die Rosenheimer Stadtratsfraktion der Grünen hat jetzt (Do) zum CSU Antrag auf Einschränkung des Demonstrationsrechtes für extremistische Parteien in Rosenheim Stellung bezogen. Sie sprechen sich gegen das temporäre Verbot aus.
Vom Gesetz her vollkommen richtig, sagt Rechtsanwalt und Spezialist für Verwaltungsrecht Jürgen Liebhart. Grundsätzlich stehe jeder Partei, die das Bundesverfassungsgericht nicht verboten habe, das Versammlungsrecht zu. Da sei es egal, ob es der Stadt und den Parteien passe oder nicht. Wie berichtet, hat die CSU den Antrag gestellt, nachdem die Partei „Die Rechte“ mehrere Demonstrationen innerhalb weniger Wochen angemeldet und teilweise auch durchgeführt hatte.