Falschaussage führt zu Prozeß wegen Freiheitsberaubung

Wegen einer Falschaussage vor Gericht steht ein 28-jähriger Kolbermoorer heute vor dem Traunsteiner Landgericht. Er soll in einem Falschgeldprozess Anfang letzten Jahres angegeben haben, dass er gefälschte 50-Euro Scheine vom Angeklagten erhalten hatte.

In einer späteren Verhandlung soll er seine Aussagen widerrufen haben. Da der vorher Angeklagte durch die Aussagen des Kolbermoorers für über ein Jahr in Untersuchungshaft saß, wird der 28-jährige nun wegen Freiheitsberaubung zur Rechenschaft gezogen.