Zum heutigen (DI) Verkaufsstart für Silvesterraketen und Böller warnen Landeskriminalamt und Ordnungsämter vor illegaler Pyrotechnik. In und für Deutschland zugelassene pyrotechnische Artikel sind durch eine aufgedruckte BAM-Nummer bzw. einer CE-Zertifizierungsnummer sowie durch die in deutscher Sprache aifgedruckten Hanhabungshinweisen erkennbar. Ausdrücklich gewarnt wird vor dem Kauf von Böllern auf unseriösen Märkten und Onlineshops im Ausland. Generell dürfen Feuerwerksartikel nur am Silvester- und am Neujahrstag abgebrannt werden.
Augen auf beim Böller-Kauf!
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