Kaminkehrer bringen Glück - wenn sie reingelassen werden

Mehrmals im Monat muss das Rosenheimer Landratsamt Türen öffnen lassen, damit der Schornsteinfeger den Kamin kehren kann. Die Kosten für Schlüsseldienst, neues Schloss, Zweitbescheidsverfahren und ein mögliches Bußgeld trägt der Eigentümer.

Allein die Kosten für Verfahren und Bußgeld liegen bei bis zu 450 Euro. Wie das Rosenheimer Landratsamt mitteilte, müssen nach dem neuen Schonsteinfegerrecht Kamine in Häusern und Öfen regelmäßig gekehrt werden. Der Eigentümer muss dies fristgerecht erledigen lassen, darauf weist das Rosenheimer Landratsamt hin. Sollte diesen Fristen nicht nachgekommen werden, muss der Schornsteinfeger dies dem Amt melden, welches dann das Zweitbescheidsverfahren einleitet.