Der Verteidiger des ehemaligen Rosenheimer Polizeichefs erwägt Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München einzulegen. Wie berichtet hatte dieses am Vormittag entschieden, dass der heute 53-Jährigen wegen Dienstvergehen aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird.
Durch sein Verhalten habe er massiv im Kernbereich seiner innerbetrieblichen Pflichten versagt, so die vorsitzende Richterin zur Urteilsbegründung. Dadurch habe der Angeklagte das Vertrauen in nicht wiederzubringender Weise zerstört. Durch seinen Anwalt ließ der 53-Jährige mitteilen, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sei, bei der Verhandlung anwesend zu sein. Des Weiteren ließ er eine persönliche Stellungnahme verlesen. Darin bedauerte er, dem Ansehen der Polizei geschadet zu haben. Allerdings betonte er auch, dass die Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen würden. Wie berichtet ist der jetzt 53-Jährige vor zwei Jahren wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht war der Überzeugung, dass er 2011 auf der Wache des Herbstfestes den Kopf eines damals 15-Jährigen mehrmals gegen die Wand geschlagen hat.