Wahlbetrug: Weiß hat Einspruch eingelegt

Nach dem Strafbefehl von jeweils neun Monaten auf Bewährung gegen Georg und Birgit Weiß wegen Wahlbetrugs, haben beide nun Einspruch dagegen eingelegt. Das bestätigte jetzt die Direktorin des Amtsgerichtes in Rosenheim Helga Gold. Damit kommt es zur Hauptverhandlungen. Ein Termin steht laut OVB aber noch nicht fest. Wie berichtet sollen Georg und Birgit Weiß bei der Gemeinderatswahl in Schechen betrogen und manipulierte Briefwahlzettel eingereicht haben.