Lärmaktionsplan ohne Rechtsanspruch

Kann ein Lärmaktionsplan das Lärmproblem in Raubling lösen? Derzeit liegt der Entwurf, den die Regierung von Oberbayern erstellt hat, zur Einsicht aus.

Bis zum vierten Mai können Stellungnahmen abgegeben werden und dies wünscht sich Bürgermeister Olaf Karlsperger auch von den Bürgern, um die Positionen von Gemeinde und Anwohnern deutlich zu machen. Der Lärmaktionsplan sieht Fahrbahnerneuerungen auf der A93, eine Lärmschutzanlage an der A93 und eine nachträgliche Lärmvorsorge an der A8 vor. Zudem sollen Bürgeranliegen durch die Autobahndirektion Südbayern geprüft werden. Karlsperger dämpft im OVB aber die Hoffnungen, dass die Maßnahmen auch umgesetzt werden. Ein Rechtsanspruch könne aus dem Lärmaktionsplan nicht abgeleitet werden.