Am dritten Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen einen Wasserburger Polizisten, der wegen Körperverletzung verurteilt wurde, hat jetzt ein Gutachter seine Ergebnisse vorgestellt. Er hatte die Wasserburger Polizeiwache auf Spuren untersucht. Das Ergebnis spricht für den Angeklagten. Es sei auszuschließen, dass der Kopf des Geschädigten an die Wand gestoßen wurde, so der Gutachter. Das widerspricht der Aussage des 55-jährigen Geschädigten. Die Verhandlung wird nächsten Mittwoch fortgesetzt. Dann soll unter anderem ein weiterer Gutachter und Kollegen des Angeklagten ihre Aussagen zu den Geschehnissen in der Silvesternacht vor zwei Jahren treffen. Dann sollen auch die Verletzungen des Geschädigten genauer betrachtet werden.
Berufungsprozess Polizeigewalt - Entlastung des Angeklagten
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