Der Berufungsprozess gegen einen Wasserburger Polizisten am Landgericht Traunstein ist eingestellt worden – gegen eine Geldauflage in Höhe von 6500 Euro. Alle Parteien haben somit laut Medienberichten dem Vorschlag der vorsitzenden Richterin zugestimmt. Die Einstellung bedeutet allerdings kein Schuldeingeständnis.
Laut der vorsitzenden Richterin konnte juristisch abschließend nicht geklärt werden, was genau vorgefallen ist. Grund dafür sind zwei unterschiedliche Schilderungen. Allein auf die Aussage des Geschädigten könne sich die Kammer nicht stützen. Hinzu komme, dass ein Gutachter die Angaben widerlegen konnte. Wie berichtet soll der 36-jährige Polizist einen Mann in der Silvesternacht 2013 misshandelt und verletzt haben. In erster Instanz wurde der Polizist vom Amtsgericht Rosenheim zu zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt.