Parkräume KG - alles Rechtens

Das Vorgehen des umstrittenen Abschleppunternehmens „Parkräume KG“, dass auch in Rosenheim für Unmut gesorgt hatten, ist keine Erpressung. Wie die SZ schreibt, ist dieses Urteil am Mittwoch am Landgericht in München gefallen. Damit wurde auch der angeklagte Geschäftsführer des Unternehmens nach elf Verhandlungstagen frei gesprochen. Die Versetzung der Fahrzeuge sei ein legales Mittel, stellte die 20. Strafkammer klar. Auch die Kosten von bis zu 300 Euro seien kein Wucher. Allerdings müssten Autofahrer das Geld nicht direkt an die Firma zahlen. Betroffene können auch darauf bestehen, dass das Geld beim Amtsgericht hinterlegt wird. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt gegen dieses Urteil in Revision gehen zu wollen. Sie hatten drei Jahre Haft gefordert. Wie berichtet schleppt das Unternehmen seit Jahren Auto´s von Supermarktparkplätzen ab und stellt sie im Stadtgebiet ab. Autofahrer erfahren erst nach der Zahlung der Gebühr den Standort.