Prozess wegen vorsätzlicher Körperverletzung - Freispruch

Amtsgericht Portal

Ein 24-jähriger Bad Aiblinger soll seiner Ex-Freundin dreimal grundlos mit der Faust auf den Kopf geschlagen und gedroht haben sie umzubringen. Jetzt fiel das Urteil am Rosenheimer Amtsgericht, es kam anders als erwartet. Der junge Mann wurde zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Wegen fehlerhafter Zeugenaussagen wurde er von den Anklagepunkten "vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz" freigesprochen. Keiner der Zeugen konnte letztendlich laut OVB zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen, weswegen der Angeklagte freigesprochen wurde.