Grundstücksbesitzer in der Pflicht

Mit dem Herbst kommt das Laub und mit dem Laub die Arbeit. Wie Oliver Horner vom Ordnungsamt der Stadt Rosenheim erklärt, muss das Laub im öffentlichen Raum entfernt werden.

Auf dem Grundstück selbst sei es Privatangelegenheit, für Gehwege gebe es die städtische Satzung. Demnach müsse das Laub auf einem Gehweg entlang eines Grundstücks weggekehrt werden. Vor allem feuchtes Laub kann rutschig und somit für Fußgänger und Fahrradfahrer gefährlich werden. Die Anlieger haften im Zweifelsfall bei Laubunfällen.