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Sperre von Frank bestätigt

Starbulls 2

Das Schiedsgericht hat die Sperre von Beppo Frank von acht Spielen in der DEL2 bestätigt. Die Klage der Starbulls Rosenheim wurde abgewiesen.


Maßgeblich ist die IIHF-Regel 116. Danach reicht jede Art von Kontakt mit dem Schiedsrichter aus, um eine Strafe nach sich zu ziehen, da die Integrität des Schiedsrichters geschützt ist. Frank war im Spiel gegen Riessersee vom Linienrichter festgehalten worden und hatte versucht, sich zu befreien. Allein der Versuch der aktiven Befreiung kann strafbar sein und aus diesem Grund wurde die Klage abgewiesen. Die fünfseitige Begründung sei sehr sorgfältig, sagte Starbulls-Vorstand Wilhelm Graue. Das Schiedsgericht hatte die Schiedsrichteraussagen berücksichtig, ihnen aber keine erhöhte Beweiskraft zugemessen. Das Schiedsgericht hält die Entscheidung des Disziplinarausschusses für angemessen, da die Mindeststrafe ausgesprochen wurde und damit dem Umstand Rechnung getragen wurde, dass es sich nicht um einen schwerwiegenden Verstoß gehandelt hat.

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