Zwei Beleidigungen gegen einen Polizisten, ein Strafverfahren und 9000 Euro Geldstrafe, eine Frau aus Unterwössen ist das Wort „blöd“ teuer zu stehen gekommen. Das Urteil des Amtsgerichts Rosenheim allerdings will die 61 jährige nicht akzeptieren, darum findet heute am Landgericht Traunstein eine Berufungsverhandlung statt, die auf zwei Verhandlungstage angesetzt ist.
Die 61 jährige wollte bei der Polizeiinspektion Rosenheim Auskunft über einen Verkehrsunfall. Als sie diese nicht erhielt, sagte sie am Telefon entweder zu sich selbst oder zu einer sich in ihrer Nähe befindlichen Person über den Polizisten mit dem sie sprach, „Der ist zu blöd, der kapiert das einfach nicht“. Als der Polizist ihr er erklärte, dass er dies als Beleidigung aufasse und das Gespräch beenden werde, sagte sie abermals „Der ist zu blöd, der ist echt zu blöd“. Die 61 jährige wurde daraufhin im November 2012 vom Amtsgericht Rosenheim wegen Beleidigung in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 200 Euro verurteilt, einer Gesamtstrafe von 9000 Euro. Gegen dieses Urteil hatte die Frau Berufung eingelegt.