Die Partei „Die Rechte“ hat jetzt Klage gegen die pauschale Ablehnung geplanter Demonstrationen durch die Stadt Rosenheim eingereicht. Laut OVB liegt die Klage beim Verwaltungsgericht in München. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.
Nachdem zwei angemeldete Kundgebungen nur zwei Stunden vor Beginn abgesagt wurden, hat die Stadt den über Monate im Voraus angemeldeten Samstäglichen Demos einen Riegel vorgeschoben. Ob dies Rechtens ist, muss nun das Gericht klären. Die Stadt argumentiert damit, dass die Polizei Personal für die Sicherheit in der Stadt bereit stellen müsse, auch wenn diese dann kurzfristig abgesagt werde. Die Bereitschaftspolizei auf reinen Verdacht vorzuhalten, sprenge die Handlungsmittel. Ob die Stadt mit dieser Argumentation durchkommt, muss das Gericht entscheiden. Nach Angaben der Regierung von Oberbayern, sei auf diese Weiße noch nie rechtlich Argumentiert worden, wenn es um die Daueranmeldungen von Demonstrationen und Kundgebungen gegangen sei.

