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Aschau: "Nutzung des Hotels Hohenaschau durch Bundespolizei gewährt Atempause"

aschau

Das Hotel Hohenaschau kann von der Bundespolizei angemietet werden. Die Nutzung des Hotels Hohenaschau im Aschauer Gemeindegebiet durch die Bundespolizei gewährt allen Beteiligten eine Atempause. Das machte Bürgermeister Peter Solnar in der jüngsten Gemeinderatssitzung deutlich. Auch die Aschauer Touristiker sehen darin kein Problem, schreibt das OVB.

Die satzungsgemäßen Abgaben an die Gemeinde seien zu entrichten - egal, ob das Hotel durch Urlauber, Firmenvertreter oder einen Bundespolizisten angemietet werde, erklärte laut der Heimatzeitung Tourismuschef Herbert Reiter. Dies sei positiv für die Übernachtungs- und Gästezahlen ebenso wie die Fremdenverkehrsabgabe. Ein Gutachten machte aber auch deutlich, dass das Hotel Hohenaschau durchaus als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden kann, wenn es sich um eine befristete Umnutzung bis zu drei Jahre handelt. Der Gutachter machte dem Gemeinderat außerdem klar, dass eine Klage gegen die Nutzung des Hotels als Asylunterkunft wenig Chancen auf Erfolg hätte. Erst am Wochenende fand in Aschau ein Schweigemarsch für den Erhalt des Burghotels Hohenaschau statt.

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