In der Piesenhauser Straße in Grassau wird es keine Geschwindigkeitsbegrenzung und auch kein Überholverbot geben. Einen entsprechenden Antrag hat der Bauausschuss jetzt (DI) abgelehnt.
Laut einem Gutachten der Polizei liegt auf der Straße keine besondere Gefährdungslage vor. Ein Bürger hatte den Antrag gestellt, weil im Abschnitt zwischen der Lindenkapelle und der Gemeindegrenze viele Radfahrer unterwegs seien.