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Wer haftet bei Schnee und Eis?

Ausfahrt freihalten

Wenn es schneit, haben Hauseigentümer einige Pflichten. Darauf weist jetzt der Anwaltverein Rosenheim hin. Auch Mieter können in die Pflicht genommen werden.

Ein Hauseigentümer muss den Schnee auf dem Gehweg vor seinem Haus wegräumen und streuen. Versäumt er dies, riskiert er Schmerzensgeldforderungen, wenn jemand ausrutscht und sich verletzt, so der Anwaltverein. Vermietetet der Eigentümer Wohnungen, so kann er das Schippen und Streuen auf die Mieter übertragen – die Aufgabe muss dann auf alle Mietparteien verteilt und im Mietvertrag klar definiert werden. Der Eigentümer haftet auch dann, wenn er nicht regelmäßig kontrolliert, ob die Mieter – oder auch beauftrage Dienstleister – den Schnee tatsächlich wegschippen. Der Eigentümer ist zudem verpflichtet, Eiszapfen zu entfernen. Bei Ein- oder Zweifamilienhäuser kann er auch die Mieter verpflichten, das zu tun. Letzte haften im Falle eines Falles.

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