Der Biername Chiemseer sei eine falsche geografische Bezeichnung und Auer-Bräu-Chef Ferdinand Steinacher dürfe nicht die verengte Heimatbrille aufsetzen, so lauteten die Worte der Richterin am Oberlandesgericht zum Namensstreit um das Bier „Chiemseer“. Man müsse den Durchschnittsverbaucher betrachten, keiner in Castrop-Rauxel kenne hier die Örtlichkeiten so genau, so die Richterin und erließ für das Chiemgauer Brauhaus Rosenheim einen Unterlassungsbescheid.
Das Chiemseer darf nicht angeboten oder vertrieben werden, bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. Das Gericht sah es in dem Berufungsprozeß anders als das Landgericht Traunstein, das noch die Bezeichnung Chiemseer für ein Bier, das in Rosenheim gebraut wird, als unbedenklich einstufte. Genau diese örtliche Diskrepanz wertete das OLG jetzt aber anders.