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Streiks müssen angezeigt werden

Wenn in einem Betrieb gestreikt wird, dann möchte das das Arbeitsamt auch wissen. Darauf weist jetzt die Rosenheimer Agentur in einer Mitteilung hin. In der Pflicht sind die Arbeitgeber – sie müssen ein Formular ausfüllen und das der Agentur zukommen lassen. Auf Nachfrage sagte uns eine Sprecherin, bei den Streiks in den vergangen Wochen habe es einen Fall gegeben, bei dem das nicht erfolgt sei. Mit der Pressemitteilung wolle man diese Meldepflicht einfach wieder ins Gedächtnis rufen.

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